Was den Inhalt der Dokumente und Einvernahmen anbelangt, wird für die bisherigen wie auch die oberinstanzlich neu erhobenen Beweismittel an dieser Stelle auf eine vollständige Wiedergabe verzichtet. Ausführungen dazu folgen, soweit nötig, direkt im Rahmen der Beweiswürdigung nachfolgend. 9.5 Beweiswürdigung durch die Kammer und erstellter Sachverhalt Das Rahmengeschehen ist vorliegend unbestritten. Der Beschuldigte ist geständig, ein Bett zerlegt und daraus ein Gestell gemacht zu haben (pag. 688 Z. 5 ff.).