Er wusste aber, dass er rechtlich dagegen hätte vorgehen müssen. Ihm war bewusst, dass er bis zum Sieg auf rechtlicher Schiene kein Hausrecht mehr hatte und sich unrechtmässig in der Wohnung aufhielt. Dies zeigt sich nicht zuletzt auch daran, dass er sich in der Wohnung verbarrikadierte und seiner Schwester und seinem Schwager keinen Einlass gewährte (vgl. pag. 688 Z. 36 ff.). Zudem machte er nie geltend, er habe das Recht gehabt zu bleiben, sondern erklärte vielmehr, als er erfahren habe, dass das Haus nicht mehr ihm gehöre, habe es ihn hässig gemacht, auch bereits die Vorgeschichte (pag. 688 Z. 10 ff.). Weiter erklärte er: «Was hätte ich machen sollen?