17 be er beschlossen, dass er in der Wohnung bleibe und diese verteidige (pag. 16 Z. 112 ff.). Auch an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung gab der Beschuldigte an, er habe erst zur Kenntnis genommen, dass er nicht mehr Eigentümer sei, als er schon in der Wohnung gewesen sei. Als er eingezogen sei, habe er dies noch nicht gewusst. Auf Frage, wann er Kenntnis davon erlangt habe, dass er nicht mehr Eigentümer der Wohnung sei, erklärte er, er habe in der Wohnung eine Chronik gelesen. Daraufhin sei er zur Polizei in H.________ gegangen, dies sei glaublich am 11. Oktober [2021] gewesen.