In der Folge wurde der Erbteilungsvertrag am 28. Januar 2014 vom Beistand und am 3. Februar 2014 von den Strafklägern unterzeichnet (pag. 481 ff.). Die Grundbuchanmeldung erfolgte am 21. März 2014 und der Restsaldo der Ausgleichszahlung wurde auf das Konto des Beschuldigten überwiesen (pag. 153 f.). In den Akten befindet sich sodann ein Auszug aus dem Grundstückdaten-Informationssystem (GRUDIS). Dieser datiert vom 12. Januar 2022 und gibt folglich über die Eigentumsverhältnisse zum Tatzeitpunkt Auskunft. Wie dem Auszug entnommen werden kann, stand die Liegenschaft N.________ in H.___