für den Beschuldigten sodann eine Vertretungsbeistandschaft mit dem Auftrag, den Beschuldigten beim Erledigen seiner administrativen und finanziellen Angelegenheiten zu vertreten (pag. 146 ff.). Mit Entscheid vom 14. Januar 2014 stimmte die KESB AA.________ dem Erbteilungsvertrag zwischen dem Beschuldigten und der Strafklägerin namens des verbeiständeten Beschuldigten zu und beauftragte den Beistand, den Erbteilungsvertrag in Vertretung des Beschuldigten zu unterzeichnen (pag. 150 f.). In der Folge wurde der Erbteilungsvertrag am 28. Januar 2014 vom Beistand und am 3. Februar 2014 von den Strafklägern unterzeichnet (pag.