16 8.5 Beweiswürdigung durch die Kammer und erstellter Sachverhalt Die Behauptung des Beschuldigten, dass er im angeklagten Zeitraum der rechtmässige Eigentümer der Liegenschaft N.________ in H.________ gewesen sei, ist aufgrund der Akten widerlegt. Der Beschuldigte und seine Schwester, die Strafklägerin, sind Erben ihres am 5. Januar 1999 verstorbenen Vaters. In dessen Nachlass befand sich unter anderem die fragliche Liegenschaft (pag.