Der Beschuldigte verteilte am 12. Januar 2022, um ca. 13.20 Uhr, im dreistöckigen alten Holzchalet an der N.________ in H.________ in den Räumen der von ihm bewohnten Ferienwohnung im 2. Obergeschoss überall Brennpaste und Anzündwolle aus Stroh, räumte dann seine Effekten zusammen, zog hinreichend warme Kleider und gutes Schuhwerk an, falls er länger draussen bleiben müsste, öffnete zudem die Fenster, damit das Feuer genügend Luft erhielt, zündete vor dem Verlassen der Wohnung und des Gebäudes die verteilte Brennpaste an und verursachte so wissentlich eine Feuersbrunst.