, insbesondere pag. 177; Nachweis von Brennspiritus in den Asservaten Nr. 4 – Nr. 8). Das Geständnis des Beschuldigten fügt sich somit insgesamt sauber in die weiteren Beweiserkenntnisse ein. Es ist auch für die Kammer erstellt, dass der Beschuldigte den Brand wie angeklagt gestiftet hat. 7.5.5 Erstellter Sachverhalt Die Kammer geht somit von folgendem erstelltem Sachverhalt aus: Der Beschuldigte verteilte am 12. Januar 2022, um ca. 13.20 Uhr, im dreistöckigen alten Holzchalet an der N._____