Die Feststellungen der Mitarbeiter BEX am Tatort korrelieren mit den Angaben des Beschuldigten (vgl. Berichtsrapport vom 1. März 2022, pag. 159 ff., insbesondere pag. 161 und pag. 162; Hinweise auf flüssigen Brandbeschleuniger, keine Hinweise auf einen fahrlässigen Umgang mit Raucherwaren, Ausschluss von chemischer, biologischer oder natürlicher Ursache, Brandstiftung als Ursache, mit Brennspiritus, welcher durch offene Flamme [Feuerzeug oder Streichhölzer] entflammt worden war). Zudem decken sich die Angaben des Beschuldigten auch mit dem forensischchemischen Abschlussbericht vom 4. Februar 2022 (pag. 172 ff., insbesondere pag.