14 7.5.4 Umstände und objektive sowie weitere subjektive Beweismittel Die Polizei war zufälligerweise auf den Brand aufmerksam geworden, kurz bevor der Beschuldigte die Brandstiftung auf dem Polizeiposten meldete (pag. 103 und pag. 114 ff.). Die Anzeige der Strafklägerin vom 13. Januar 2022 nur einen Tag nach dem Ereignis korreliert mit den Aussagen und Angaben des Beschuldigten (pag. 116 f.). Die Feststellungen der Mitarbeiter BEX am Tatort korrelieren mit den Angaben des Beschuldigten (vgl. Berichtsrapport vom 1. März 2022, pag.