Weiter ist es unlogisch, dass er bei solchen Existenzängsten den einzigen Ort zerstören sollte, an dem er noch leben kann. Zur Lebensmittelbeschaffung wäre ein Ladendiebstahl deutlich naheliegender gewesen. Letztendlich war der Beschuldigte denn auch nicht gänzlich ohne Geldmittel. Immerhin verliess er den Tatort und ging erst einmal zum Hotel Q.________, einen Kaffee trinken. Wenn seine Aussagen auch grundsätzlich glaubhaft erscheinen, so geht die Kammer nach dem Gesagten davon aus, dass der Beschuldigte sich bezüglich seiner Motivation nachträglich etwas zurechtgelegt hat.