Der Beschuldigte richtete die Anzeige explizit hauptsächlich gegen seinen Schwager und seine Schwester (pag. 495). In der Anzeige erwähnte er aber zahlreiche fremde Personen, die über die Jahre Anschläge gegen ihn versucht haben sollen. Seine schriftlichen Vorbringen samt sehr detaillierten Schilderungen dieser angeblichen Anschläge gegen ihn muten auch für medizinische Laien wahnhaft an (vgl. insbesondere pag. 499 f., 501-505). Entsprechend fiel auch das Antwortschreiben der Staatsanwaltschaft Y.________ vom 11. Januar 2022 aus (pag.