895 ff.) hielt der Beschuldigte fest, aus seiner Anzeige vom 4. Januar 2022 gehe hervor, dass er sich in der Zeit vor der Brandstiftung in Lebensgefahr befunden habe. Nachdem er mit seinen Anzeigen vor der Brandstiftung kein Gehör gefunden habe, sei die Brandstiftung in dieser Situation wahrscheinlich der einzige Weg gewesen, in Sicherheit zu kommen und gleichzeitig ein Verfahren eröffnen zu lassen (pag. 898). Eine angebliche (für seine Reaktion nachvollziehbar kausale) Lebensgefahr geht aus der Anzeige vom 4. Januar 2022 (pag. 495 ff.) indes nicht hervor. Der Beschuldigte richtete die Anzeige explizit hauptsächlich gegen seinen Schwager und seine Schwester (pag.