Der Beschuldigte denkt und handelt offenbar stets unverschnörkelt, geradlinig und konsequent. Dazu gehört auch, dass er auch offen Umstände, Denkweisen und Handlungen einräumt, welche zu seinen Ungunsten ausgelegt werden können. 7.5.2 Fazit in Bezug auf die Verwertbarkeit resp. den Beweiswert des Geständnisses Insgesamt ergibt sich aus diesem Aussageverhalten folgendes: - Der Beschuldigte ist im Stande, klar, verständlich, kohärent und konzise auf Fragen zu antworten und auch komplexe innere Vorgänge nachvollziehbar darzulegen.