Im Rahmen seines letzten Wortes hielt der Beschuldigte fest, die Generalstaatsanwaltschaft liege falsch, wenn sie behaupte, seine Motivation sei in erster Linie gewesen, seiner Schwester einen Schaden zuzufügen. Er habe in erster Linie sein eigenes Überleben sichern wollen und das sei eben das Gefängnis gewesen. Das sei seine Motivation gewesen und nichts Anderes (pag. 1075). Auch die Aussagen des Beschuldigten an der erst- und oberinstanzlichen Verhandlung zeugen insgesamt von Stringenz, Kohärenz und Klarheit. Der Beschuldigte denkt und handelt offenbar stets unverschnörkelt, geradlinig und konsequent.