686 Z. 15 ff.). Neu machte er geltend, die Hauptmotivation für die Tat sei gewesen, sein Überleben mit Essen im Gefängnis zu sichern (pag. 687 Z. 4 ff.). Darüber hinaus gab er Antwort zu den übrigen Tatvorwürfen, äusserte sich zu seinen finanziellen Verhältnissen und bemängelte die Beschränkungen, welche sich aus einer Verbeiständung für ihn ergeben hätten (pag. 687 Z. 34 ff.). An der oberinstanzlichen Verhandlung vom 17. Juni 2024 bestätigte der Beschuldigte seine Aussagen und seine Täterschaft an der Brandstiftung. Er habe nie gelogen und immer die Wahrheit gesagt (pag. 1065 Z. 16 ff.). Die Situation sei damals für ihn unerträglich gewesen.