Anlässlich dieser Einvernahme stellte Rechtsanwalt G.________ die Ergänzungsfrage nach weiteren Gedanken daran, seiner Schwester oder dem Schwager etwas anzutun. Der Beschuldigte antwortete sinngemäss, wenn die Entflechtung mittels dieses Verfahrens nun gelinge, seien die beiden für ihn fortan nur noch wie ein Stück Holz und würden ihn nicht mehr interessieren. Er müsse irgendeinen Weg finden, seine Existenz zu sichern, ohne mit seiner Schwester zu tun haben zu müssen. Wenn das möglich sei, dann bestehe kein Risiko mehr (pag. 20 Z. 268 ff.). Zuvor hatte er ausgesagt, seine Erfahrung mit der Justiz sei einfach, dass es für ihn selber dann ein Vorteil sei, wenn er bestraft werde. Dann