10 suchen müsse (pag. 14 Z. 35 ff.). Weil auf seine Bestrebungen hin zu einer rechtlichen Lösung einfach nichts geschehen sei, habe er versucht, der Liegenschaft, die den Miterben gehöre, einen Schaden zuzufügen. Daraus hätten sie lernen sollen, dass man mit ihm nicht so umgehen könne. Das seien eigentlich die Hauptgründe gewesen (pag. 14 Z. 38 ff.). Der Beschuldigte gab daraufhin offen und ehrlich Auskunft darüber, dass er der Meinung gewesen sei, dass sich niemand mehr im Haus befinde, dass man es aber natürlich nicht ganz ausschliessen könne.