Er machte kohärente und zusammenhängende Angaben über seinen Gemütszustand, den Auslöser für die Tathandlung, die Brandlegung selber, das Verlassen des Tatorts und den Beschluss, sich zu stellen. Auf Frage hin machte er auch detaillierte und stringente Angaben über den Familienkonflikt und beantwortete Fragen, welche (auch) auf eine mögliche Entlastung abzielten (z.B. ob er Raucher sei, ob sich noch Leute im Haus befunden hätten, welche Installationen sich im Haus befinden würden, wie die Schliessverhältnisse seien). Dabei blieb er ruhig, kontrolliert und gesprächig. Sein Verteidiger sah sich dabei nie veranlasst zu intervenieren, wofür es aus objektiver Sicht auch keinen Grund gab.