Rechtsanwalt G.________ war am Nachmittag des 12. Januars 2022 um 15:38 Uhr telefonisch aufgeboten und über das Mandat informiert worden (pag. 182). Im Verlaufe der Befragung imponiert der Beschuldigte mit Redseligkeit und Antwortfreude. Er machte kohärente und zusammenhängende Angaben über seinen Gemütszustand, den Auslöser für die Tathandlung, die Brandlegung selber, das Verlassen des Tatorts und den Beschluss, sich zu stellen.