184 Z. 62 ff.). Dann sei er die Treppe runter und via Wanderweg zum Hotel Q.________ gegangen, wo er einen Kaffee getrunken habe (pag. 184 Z. 75 f.). Zu diesem Zeitpunkt habe er noch nicht genau gewusst, ob er sich stellen werde. Dann habe er schliesslich die Sirene der Feuerwehr gehört und danach beschlossen, sich zu stellen (pag. 184 Z. 77 ff.). Diese Aussagen machte der Beschuldigte nach ordentlicher Rechtsbelehrung spontan und von den Polizeibeamten unbeeinflusst. Er war in Gegenwart seines Verteidigers. Dafür, dass dieser ihn in dieser Situation falsch beraten haben könnte, bestehen keine Hinweise. Rechtsanwalt G.__