Noch am selben Tag nämlich, am 12. Januar 2022, um 17:55 Uhr, wurde der Beschuldigte in Anwesenheit seines amtlichen Verteidigers (delegiert) polizeilich einvernommen (pag. 182 ff.). Nach Klärung der Übersetzerfrage und Vorhalt des Tatvorwurfs erklärte er noch vor der Belehrung spontan «Ja, das stimmt und ist so» (pag. 182 Z. 2 ff.). Nach Belehrung sagte er weiter «Der Verteidiger ist anwesend. Ich will Aussagen machen» (pag. 183 Z. 13 ff.). Auf Frage, ob er sich in der Lage fühle, der Einvernahme zu folgen, meinte er «Geistig? Ja, also ich habe das Gefühl, fit zu sein» (pag. 183 Z. 20 f.).