Oder wenn sich eine bereits zuvor aufgrund anderweitiger Tatsachen tatverdächtige Person von sich aus bei der Polizei meldet und unvermittelt ein Geständnis ablegt. Sofern in diesem Stadium aber noch keine Rechtsbelehrung dieser Person erfolgt ist, sind gemäss Literatur «echte» Spontanäusserungen nur für einen kurzen Zeitraum möglich.