Darauf wird verwiesen (pag. 745 f.). Was den Inhalt der Dokumente und Einvernahmen anbelangt, wird für die bisherigen wie auch die oberinstanzlich neu erhobenen Beweismittel an dieser Stelle auf eine vollständige Wiedergabe verzichtet. Ausführungen dazu folgen, soweit nötig, direkt im Rahmen der Beweiswürdigung nachfolgend. 7.5 Beweiswürdigung durch die Kammer 7.5.1 Genese des Geständnisses Gemäss Anzeigerapport vom 23. Februar 2022 (pag. 98 ff.) fuhren am 12. Januar 2022, 13:30 Uhr, zwei Mitarbeiter der Kantonspolizei von U.________ herkommend Richtung H.__