Er habe sich in seiner Existenz bedroht gefühlt. Gemäss der Gutachterin habe sich der Beschuldigte in dieser Situation legitimiert gesehen, sich zur Wehr zu setzen, mit dem Ziel, seine Schwester und seinen Schwager zur Vernunft zu bringen. Dies zeige, dass sich der Beschuldigte mit einem Angriff konfrontiert gesehen habe (pag. 1071). 7.4 Beweismittel Die objektiven und subjektiven Beweismittel wurden von der Vorinstanz treffend wiedergegeben. Darauf wird verwiesen (pag.