4 Staatsanwältin K.________ stellte und begründete namens der Generalstaatsanwaltschaft folgende Anträge (pag. 1082 f.): I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Oberland (Kollegialgericht in Dreierbesetzung) vom 22.12.2022 hinsichtlich des Freispruchs von der Anschuldigung der Drohung, angeblich begangen am 20.12.2021 in H._