4. Anträge der Parteien Rechtsanwalt B.________ stellte und begründete an der oberinstanzlichen Verhandlung namens des Beschuldigten folgende Anträge (pag. 1078 f.): 1. Es sei festzustellen, dass die nicht angefochtenen Punkte des Urteils vom 22. Dezember 2022 in Rechtskraft erwachsen sind. 2. Herr A.________ sei frei zu sprechen a) vom Vorwurf der Brandstiftung, begangen am 12. Januar 2022 in H.________, zum Nachteil von C.________, D.________, I.________ und J.________. b) des Hausfriedensbruchs, begangen am 7. Oktober 2021 bis am 12. Januar 2022 in H.________, zum Nachteil von C.________ und D.________.