3 3. Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden oberinstanzlich im Sinne einer Beweisergänzung ein Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse vom 13. Mai 2024 (inkl. Entscheid der KESB .________ vom 30. April 2024; pag. 1018 ff.), ein Führungsbericht des Regionalgefängnisses X.________ vom 29. Mai 2024 (pag. 1039 f.) und ein aktueller Strafregisterauszug vom 30. Mai 2024 (pag. 1041) über den Beschuldigten eingeholt (vgl. pag. 992). Mit Beschluss vom 7. September 2023 wurden die Beweisanträge des Beschuldigten vom 20. März 2023 abgewiesen (pag.