formell aus dem amtlichen Verteidigungsmandat entlassen (pag. 918 f.). Mit Beschluss vom 18. September 2023 wurde das amtliche Honorar von Rechtsanwalt G.________ festgesetzt (pag. 935 ff.). Mit Schreiben vom 6. Mai 2024 teilte D.________ (nachfolgend: Strafkläger) mit, aus gesundheitlichen Gründen sei es ihm nicht möglich, an der Berufungsverhandlung vom 17./18. Juni 2024 teilzunehmen, und legte seinem Schreiben ein Arztzeugnis bei (pag. 1015 f.). Mit Verfügung vom 17. Mai 2024 wurde der Strafkläger vom persönlichen Erscheinen an der Berufungsverhandlung dispensiert (pag. 1027 f.).