2 2023 (pag. 842 f.) zum Gesuch um Wechsel der amtlichen Verteidigung Stellung. Mit Verfügung vom 22. Mai 2023 wurde festgestellt, dass der amtliche Verteidiger in Bezug auf die ihm mit Verfügung vom 23. März 2023 weitergeleitete Berufungserklärung des Beschuldigten keine weiteren Schritte eingeleitet hatte. Weiter wurde festgestellt, dass der Beschuldigte persönlich mit Schreiben vom 2. Mai 2023 u.a. geltend gemacht hatte, seine eigenständige Berufungserklärung vom 20. März 2023 (Postaufgabe 21. März 2023) sei innert Frist und damit rechtzeitig erfolgt (pag.