Die übrigen Parteien liessen sich innert Frist nicht vernehmen (vgl. pag. 826). Mit Schreiben vom 2. Mai 2023 ersuchte der Beschuldigte persönlich um Wechsel der amtlichen Verteidigung (pag. 832 ff.). Gestützt auf die Verfügung vom 4. Mai 2023 (pag. 837 f.) nahmen die Generalstaatsanwaltschaft mit Schreiben vom 9. Mai 2023 (pag. 841) und Rechtsanwalt G.________ mit Schreiben vom 15. Mai