erklärte der Beschuldigte, verteidigt durch Rechtsanwalt G.________, mit Eingabe vom 17. März 2023 form- und fristgerecht die Berufung, beschränkt auf die Anordnung der stationären therapeutischen Massnahme (pag. 809 f.). Mit Verfügung vom 23. März 2023 wurde den Parteien Gelegenheit gegeben, die Anschlussberufung zu erklären oder begründet ein Nichteintreten auf die Berufung zu beantragen. Weiter wurde vom Eingang des persönlichen Schreibens des Beschuldigten vom 20. März 2023, welches u.a. eine vollumfängliche Anfechtungserklärung gegen das vorinstanzliche Urteil enthielt (pag.