__ AG (nachfolgend: Zivilklägerin 2), wobei sie für die Beurteilung der Zivilklage keine Kosten ausschied. Weiter verfügte die Vorinstanz, den Beschuldigten in Sicherheitshaft zu belassen und bewilligte die Verlängerung der Sicherheitshaft für vorerst 3 Monate (pag. 715 ff.).