, wobei sie festhielt, dass der Vollzug der Massnahme der Freiheitsstrafe vorausgehe, und verurteilte den Beschuldigten weiter zu einer Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 1'050.00, sowie zu den Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 31'688.50. Im Zivilpunkt verurteilte sie den Beschuldigten zur Bezahlung von CHF 131'590.00 Schadenersatz zuzüglich 5 % Zins seit dem 14. Oktober 2022 an die E.________ (nachfolgend: Zivilklägerin 1) sowie zur Bezahlung von CHF 73'130.30 Schadenersatz an die F.________ AG (nachfolgend: Zivilklägerin 2), wobei sie für die Beurteilung der Zivilklage keine Kosten ausschied.