1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Oberland (Kollegialgericht; nachfolgend: Vorinstanz) sprach A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) mit Urteil vom 22. Dezember 2022 (pag. 715 ff.) von der Anschuldigung der Drohung frei, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. Hingegen erklärte die Vorinstanz den Beschuldigten der Brandstiftung, des Hausfriedensbruchs, der Sachbeschädigung und der Drohung schuldig. Sie verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren, unter Anrechnung der Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 345 Tagen, ordnete eine stationäre therapeutische Massnahme gemäss Art.