1.2.1.Drohung, angeblich begangen am 8. Februar 2021 in Bern, zum Nachteil von E.________ (AKS Ziff. I.2); 1.2.2.Tätlichkeiten, angeblich wiederholt begangen am 8. Februar 2021 in Bern, zum Nachteil von E.________ (AS Ziff. I.3); unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten an den Kanton Bern eingestellt wurde; 2. A.________ schuldig erklärt wurde der Übertretung des Personenbeförderungsgesetzes, mehrfach begangen