37 VII. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 18. August 2022 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: 1. das Strafverfahren gegen A.________ 1.1. wegen Übertretung des Personenbeförderungsgesetzes, angeblich mehrfach begangen am 3. Mai 2021 und am 20. Juli 2021 in C.________, zum Nachteil der D.________ (AKS Ziff. I.4), ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten; 1.2. wegen