35 auf die Schuldsprüche (wegen mehrfacher Übertretung des PBG) ausgefällt und dem Beschuldigten auferlegt (pag. 326). Der Beschuldigte wird oberinstanzlich – anders als im erstinstanzlichen Verfahren – der versuchten schweren Körperverletzung, mehrfach begangen, schuldig erklärt und verurteilt. Die erstinstanzliche Kostenverteilung ist an diesen Verfahrensausgang anzupassen.