Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten wurden auf insgesamt CHF 9'200.00 bestimmt (Kosten der Untersuchung: CHF 3'900.00, Anklagevertretung Staatsanwalt: CHF 400.00, Kosten des Gerichts (inkl. schriftliche Begründung): CHF 4'900.00). Davon hat sie einen Anteil von CHF 9’000.00 auf die Einstellungen und Freisprüche ausgeschieden und dem Kanton Bern auferlegt. Die restlichen CHF 200.00 hat sie