30. Kosten für das Widerrufsverfahren Trotz Verzichts auf den Widerruf ist zu berücksichtigen, dass die Eröffnung des Widerrufsverfahrens auf das Verhalten des Beschuldigten zurückzuführen ist. Er hat mithin die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren, bestimmt auf CHF 300.00, zu tragen. Für das Widerrufsverfahren wird keine Entschädigung ausgerichtet. VI. Kosten und Entschädigung