Dies insbesondere, da er vorliegend erstmals zu einer teilweise unbedingt zu vollziehenden Freiheitsstrafe verurteilt wird und er auch hohe Verfahrenskosten zu tragen haben wird. Auf den Widerruf des mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 4. September 2020 für eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu CHF 110.00 gewährten bedingten Vollzugs ist mithin zu verzichten.