Mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 15. Februar 2021 wurde ihm – nach vorgängig mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 4. September 2020 erfolgter Verwarnung und Probezeitverlängerung – der bedingte Vollzug einer mit Urteil vom 12. Oktober 2018 ausgesprochenen Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu CHF 30.00 widerrufen (pag. 428). Dennoch kann dem Beschuldigten mit Verweis auf den im Rahmen der Täterkomponenten und des teilbedingten Vollzugs hervorgehobenen Wandel trotz seiner Vorstrafen insgesamt eine positive Legalprognose ausgestellt werden.