Dem Beschuldigten gegenüber musste sodann in der Vergangenheit einmal ein gewährter bedingter Strafvollzug widerrufen werden: Mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 15. Februar 2021 wurde ihm – nach vorgängig mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 4. September 2020 erfolgter Verwarnung und Probezeitverlängerung – der bedingte Vollzug einer mit Urteil vom 12. Oktober 2018 ausgesprochenen Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu CHF 30.00 widerrufen (pag. 428).