34 29. In concreto Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland hat den Beschuldigten am 4. September 2020 unter anderem zu einer bedingt ausgesprochenen Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu CHF 110.00 verurteilt. Die Probezeit wurde auf drei Jahre festgesetzt (pag. 429). Zunächst ist festzustellen, dass die Probezeit mittlerweile abgelaufen ist. Sodann ist auf die Ausführungen hinsichtlich der Täterkomponenten und des teilbedingten Vollzugs zu verweisen (vgl. E. 25 und E. 27).