Letztere geht aus dem Strafregisterauszug zwar noch nicht hervor; der Beschuldigte ist diesbezüglich jedoch geständig und hat die entsprechenden finanziellen Folgen bereits in seine Aufstellung zwecks Schuldenbereinigung aufgenommen (pag. 426; pag. 451, Z. 42; pag. 452, Z. 1 ff.). Der Beschuldigte gibt sich dennoch geläutert. Seine persönlichen Verhältnisse scheinen sich stabilisiert zu haben: Gemäss Leumundsbericht hat er seit 2021 durchgehend eine Anstellung bei der Y.________ in Z.________ (zunächst offenbar 4 Monate temporär, seit dem 27. Juni 2021 eine Festanstellung, vgl. pag.