33 gangen am .________). Während laufender Probezeit beging der Beschuldigte neben den vorliegend zu beurteilenden versuchten schweren Körperverletzungen mehrfach Übertretungen des Bundesgesetzes über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (BetmG; SR 812.121; pag. 428 ff.) sowie eine Sachbeschädigung (vgl. pag. 474 ff.). Letztere geht aus dem Strafregisterauszug zwar noch nicht hervor;