Strafempfindlichkeit Vorliegend sind keine Gründe ersichtlich, welche eine besondere Strafempfindlichkeit und damit mildernde Umstände zu begründen vermögen. Fazit Im Ergebnis fallen die Täterkomponenten im Umfang von total 4 Monaten strafschärfend aus. 26. Konkretes Strafmass Der Beschuldigte ist wegen der versuchten schweren Körperverletzungen zu einer Freiheitsstrafe von 35 Monaten zu verurteilen.