Er hat nichts eingeräumt, was nicht auch auf den Videoaufnahmen zu sehen ist und hat die Strafverfolgung deshalb auch nicht erleichtert. Hingegen hat eine weitere Strafschärfung zu erfolgen, weil seit dem 3. Februar 2023 mittlerweile wieder ein neues Strafverfahren wegen Sachbeschädigung gegen den Beschuldigten bei der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittel- land hängig ist, in dem er die ihm vorgeworfene Sachbeschädigung gestanden hat. Damit hat er delinquiert, während das vorliegende Strafverfahren (vor Obergericht) hängig war. Strafempfindlichkeit