31 Schulden zu begleichen (pag. 434 ff.). Insgesamt konnte der Beschuldigte die Kammer davon überzeugen, dass er sich um stabile persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse bemüht (vgl. auch seine Aussagen: pag. 451, Z. 33 ff., und pag. 452. Z. 1 ff.). Dass der Beschuldigte aktuell auf gutem Weg ist, wird strafmildernd berücksichtigt. Negativ und straferhöhend wirken sich die Vorstrafen des Beschuldigten aus (vgl. pag.