Auch versuchte er kurzzeitig einen Quereinstieg als W.________ (2021), bevor er schliesslich vier Monate temporär und seither bei seiner heutigen Arbeitgeberin – wiederum als V.________ – fest angestellt wurde. Aktuell lebt der Beschuldigte mit seiner Partnerin und dem gemeinsamen Sohn (geb. .________) in einer 3,5-Zim- merwohnung (pag. 421 ff.). Der betreibungsrechtliche Leumund des Beschuldigten war getrübt; er hat auch aktuell noch Restschulden, ist aber um eine Schuldenbereinigung bemüht. Es gelang ihm in diesem Zusammenhang, einen grossen Teil seiner